Rechtsanwalt Roland Spitzer und Rechtsanwalt Oliver Reich - Insolvenzverwalter
Beraten | Sanieren | Verwalten

Ihre Partner für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Insolvenzverwaltung - Zwangsverwaltung - Nachlasspflegschaft - Eigenverwaltung

Beraten, sanieren, verwalten – diesen Aufgaben und allen damit verbundenen anwaltlichen Tätigkeiten widmen wir uns in der Kanzlei BSV Rechtsanwälte. Nach mehr als fünfzehn Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Bereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz können wir nun als BSV Rechtsanwälte vor allem in diesen Bereichen unser umfassendes Fachwissen in jeden einzelnen Fall einbringen: Vor allem unsere praktische anwaltliche Erfahrung als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Nachlassverwalter oder in der Eigenverwaltung – in Projekten aller Art und in jeder Größe – ermöglicht uns, jeden einzelnen Fall im Rahmen der Gegebenheiten als schlagkräftige, effiziente Einheit erfolgreich zu bearbeiten.

Dabei sehen wir es als unsere wichtigste Aufgabe, für alle Beteiligten das beste Ergebnis aus einer schwierigen Situation zu erzielen.

Wir übernehmen Verantwortung

Ob Insolvenzverwaltung, Zwangsverwaltung, Nachlasspflegschaft oder Eigenverwaltung: in allen Bereichen sind wir uns der Verantwortung bewusst, die wir übernehmen – für Gläubiger, Unternehmen selbst und ihre Mitarbeiter oder auch für Eigentümer und Erben. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, arbeiten wir in allen Konstellationen gewissenhaft, exakt, zuverlässig und nachhaltig, um möglichst den Interessen aller – natürlich auch der Gerichte und Behörden – in jedem einzelnen Fall bestmöglich gerecht zu werden.

Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit – als Restrukturierung, Sanierung oder Abwicklung. Dabei sind wir als vorläufige Insolvenzverwalter genauso aktiv wie als Insolvenzverwalter im eigentlichen Insolvenzverfahren.

Mit jahrelanger Erfahrung, wirtschaftlichem Sachverstand und kaufmännischem Gespür führen wir Unternehmen durch Krisen. Die transparente und einwandfreie Durchführung des Verfahrens ist für uns selbstverständlich. Hierbei haben wir aber natürlich Gläubigerinteressen und Interessen des Unternehmens verlässlich im Blick – Letzteres vor allem, wenn eine Sanierung sinnvoll und möglich erscheint.

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Zwangsverwaltung / Zwangsversteigerung

Nicht jeder Rechtsanwalt ist mit den theoretischen und praktischen Besonderheiten der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung vertraut. Allerdings sorgen gerade spezifisches (Fach-)Wissen und praktische Erfahrung für reibungslose Zwangsverwaltung im Sinne aller Beteiligten.

Da wir in unserer Kanzlei über das notwendige Wissen und langjährige Erfahrung verfügen, haben wir uns u.a. auf den Bereich Zwangsverwaltung spezialisiert. So sind wir in der Lage, Immobilien jeder Art und Größe – von der Eigentumswohnung bis zu Industriekomplexen – in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren oder in einer kalten Zwangsverwaltung (Insolvenzverfahren, Nachlasspflegschaft etc.) professionell zu betreuen.

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Nachlasspflegschaft

Sind Erben eines Nachlasses unbekannt bzw. ist die Erbfolge unklar und besteht ein Sicherungsbedürfnis, werden wir von Nachlassgerichten als Nachlasspfleger eingesetzt – seltener auch als Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker. Wir erstellen gewissenhaft Nachlassverzeichnisse, sichern den Nachlass und verwalten ihn, bis ggf. Erben ermittelt sind oder der Nachlass anderweitig abgewickelt wird.

Unsere langjährige praktische Erfahrung ermöglicht uns, Vermögensinteressen von Erben professionell wahrzunehmen – unsere fachliche Kompetenz im Erbrecht befähigt uns, Erbfolgen verlässlich zu ermitteln, unabhängig davon, ob letztwillige Verfügungen vorliegen oder nicht.

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Eigenverwaltung

Droht Unternehmen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ist es ihnen mithilfe der sog. Eigenverwaltung möglich, in finanziell schweren Zeiten „die Zügel selbst in der Hand zu behalten“. Denn stellt man frühzeitig einen Antrag auf Eigenverwaltung, kann sich ein Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst sanieren: Der gerichtlich bestellte Sachwalter überwacht die Geschäftsführung – er übernimmt sie nicht.

Deshalb sind Auswahl und Person des Sachwalters maßgeblich für den Erfolg der Eigenverwaltung – für die Rettung des Unternehmens und zur Vermeidung einer Insolvenzverschleppung. Bei der Auswahl eines geeigneten Sachwalters und bei allen anderen Fragen im Zusammenhang mit der Eigenverwaltung sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

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Ihre Ansprechpartner

Spezialisierung und Erfahrung sind im Bereiche Verwaltung, Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz der Schlüssel zum Erfolg – für alle Beteiligten. Über beides verfügen wir – denn seit mehr als 15 Jahren arbeiten wir als Rechtsanwälte in diesem Bereich.

Rechtsanwalt Oliver Reich

Oliver Reich

Rechtsanwalt

Oliver Reich ist seit 2006 im Bereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz tätig. Seit 2015 wird er als Insolvenzverwalter im Rhein-Main-Gebiet bestellt. Er begleitet Unternehmen und Privatpersonen im Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren. Seit 2018 wird er zudem als Nachlasspfleger, -verwalter oder Testamentsvollstrecker eingesetzt.

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Rechtsanwalt Roland Spitzer

Roland Spitzer

Rechtsanwalt

Roland Spitzer ist seit 2003 als Rechtsanwalt v. a. im Bereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz tätig – zuvor war er Rechtspfleger. Seit 2003 wird er als Zwangsverwalter, seit 2013 auch als Insolvenzverwalter bestellt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Verwertung von Immobilien etc. sowie das Erbrecht.

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