Eigenverwaltung

Droht Unternehmen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ist ein klassisches Insolvenzverfahren mit Einsetzen eines Insolvenzverwalters oftmals nicht die beste Lösung – im Interesse der Gläubiger, aber natürlich auch des Unternehmens.

Deshalb sieht die Insolvenzordnung eine Variante des Insolvenzverfahrens vor – die sog. Eigenverwaltung, die im regulären Insolvenzverfahren oder Insolvenzplanverfahren angeordnet werden kann, wenn

  • der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellt und
  • nicht zu erwarten ist, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.

Stellt der Verantwortliche im Unternehmen frühzeitig einen Antrag auf Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO, kann sich ein Unternehmen mit diesem Verfahren unter Aufsicht eines Sachwalters selbst sanieren: Der gerichtlich bestellte Sachwalter überwacht die Geschäftsführung – er übernimmt sie nicht. Wird Eigenverwaltung angeordnet, behalten Unternehmensverantwortliche so „selbst die Zügel in der Hand“. Deshalb sind die Auswahl und die Person des Beraters maßgeblich für den Erfolg der Verwaltung – für die Rettung des Unternehmens und zur Vermeidung einer Insolvenzverschleppung.

Unsere Leistungen

  • Analyse rechtliche & wirtschaftliche Situation des Unternehmens
  • Darstellung möglicher (außer-)gerichtlicher Handlungsoptionen
  • Beratung zum Thema Insolvenz & rechtlichen Situation
  • Vorbereiten & Einreichen Insolvenzantrag
  • Begleitung im Insolvenzantragsverfahren
  • Unterstützung im Insolvenzverfahren
  • Kommunikation mit Sachwalter, Insolvenzgericht, Gläubigern etc.
  • Auswahl bzw. Koordination weiterer Berater (z. B. Steuern, Arbeitsrecht)
  • Umsetzung Sanierungsmaßnahmen
  • Vorbereiten & Durchführen Gläubigerversammlung
  • Implementieren & Überwachen insolvenzrechtlicher Vorgaben im betrieblichen Ablauf
  • Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer bzw. Generalbevollmächtigter
  • Entwurf Insolvenzplan & Abstimmung mit Verfahrensbeteiligten
  • Begleitung bis zur erfolgreichen Verfahrensaufhebung

Gut beraten – von Anfang an

Wir begreifen die Eigenverwaltung als Chance für Unternehmen, sich selbst unter professioneller Aufsicht aus einer finanziellen Misere zu befreien. Und exakt dieses Verständnis ist Grundlage unserer anwaltlichen Beratung und Betreuung im Kontext „Eigenverwaltung“.

Deshalb unterstützen wir Unternehmen in finanzieller Schieflage, eine dieses Verfahren von Beginn an u. a. mit der Auswahl bzw. Ermittlung eines geeigneten Sachwalters professionell in die richtigen Bahnen zu lenken – in der „klassischen“ Eigenverwaltung oder im sog. Schutzschirmverfahren.

Sie haben Fragen zur Eigenverwaltung?

Falls Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sind, der Ihnen Ihre Fragen zum Thema Eigenverwaltung kurzfristig und verlässlich beantworten kann, kontaktieren Sie uns gerne auch kurzfristig telefonisch direkt an einem unserer Standorte oder über unser Kontaktformular.