Nachlasspflegschaft / Nachlassverwaltung

Nachlasspflegschaft bzw. Nachlassverwaltung sind ein Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit, mit dem wir inzwischen seit vielen Jahren im Großraum Frankfurt am Main, Mainz und Wiesbaden tätig sind.

Soweit die Erben eines Nachlasses unbekannt sind oder die Erbfolge unklar ist und ein Sicherungsbedürfnis besteht, stehen wir Nachlassgerichten deshalb gerne als Nachlasspfleger bzw. Nachlassverwalter, aber auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Wir erstellen u.a. gewissenhaft Nachlassverzeichnisse, sichern Nachlässe und verwalten sie, bis ggf. Erben ermittelt sind oder der Nachlass anderweitig abgewickelt werden kann.

Unsere langjährige praktische Erfahrung mit Nachlasspflegschaften ermöglicht uns dabei, Vermögensinteressen von Erben umfassend professionell wahrzunehmen. Unsere fachliche Kompetenz im Erbrecht befähigt uns, Erbfolgen rechtlich verlässlich zu ermitteln – unabhängig davon, ob letztwillige Verfügungen vorliegen oder nicht.

Unsere Tätigkeiten im Überblick

  • Feststellung und Sicherung des Vermögens
  • Feststellung und Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten
  • Kontakt mit Nachlassgläubigern
  • Ausgleich der Nachlassverbindlichkeiten
  • Beendigung und Abwicklung Mietverhältnisse
  • Beendigung und Abwicklung sonst. Vertragsverhältnisse
  • Erstellung Nachlassverzeichnis
  • Berichterstattung Nachlassgericht
  • Einsichtnahme Standesämter
  • Erbenermittlung
  • Organisation Bestattung

Unserer Verantwortung bewusst

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit einer Nachlasspflegschaft für einen Nachlass bzw. das Vermögen von Erben übernehmen – in jedem Fall und unabhängig vom Umfang des Nachlasses. Deswegen legen wir einerseits größten Wert darauf, den Nachlass in einem ersten Schritt zunächst zutreffend zu ermitteln. Natürlich legen wir in der Folge ebenfalls größten Wert darauf, das Erbe bestmöglich zu verwalten. Und nicht zuletzt sehen wir es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, Erben schnell zu ermitteln, damit der Nachlass den Personen zukommt, denen er tatsächlich zusteht.

Bei alldem sehen wir uns aber nicht nur als Wahrer der Interessen von Erben: wir verstehen uns gleichzeitig immer auch als Dienstleister für das jeweilige Nachlassgericht.

Sie benötigen einen Nachlasspfleger / Nachlassverwalter?

Wenn Sie unsere Unterstützung im Bereich der Nachlasspflegschaft bzw. Nachlassverwaltung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch direkt an einem unserer drei Standorte oder über unser Kontaktformular.