Die Zwangsverwaltung ist ein besonderer Aspekt der Zwangsvollstreckung – nicht jeder Rechtsanwalt im Insolvenzrecht ist mit den theoretischen und praktischen Besonderheiten der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung vertraut. Dabei sorgen gerade spezifisches (Fach-)Wissen und praktische Erfahrung für ordnungsgemäße, reibungslose Zwangsverwaltung im Sinne aller Beteiligten.
Da wir in unserer Kanzlei über das notwendige Wissen und teils mehr als 20-jährige praktische Erfahrung in diesem Bereich verfügen, haben wir uns u. a. auf den Bereich Zwangsverwaltung spezialisiert. Alle Beteiligten profitieren hier neben unserer anwaltlichen Erfahrung v. a. auch von der praktischen Erfahrung von RA Spitzer, der vor Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn auch als Rechtspfleger in diesem Bereich tätig war.
So sind wir in der Lage, Immobilien jeder Art und Größe – von der Eigentumswohnung bis zu Industriekomplexen – in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren oder im Rahmen einer kalten Zwangsverwaltung (Insolvenzverfahren, Nachlasspflegschaft etc.) in allen Aspekten professionell zu betreuen.
Unsere Tätigkeiten im Überblick
- kurzfristige Besichtigung & Besitzerlangung
- Kontaktaufnahme Vollstreckungsschuldner
- Ermittlung Rechtsverhältnisse (Miete, Pacht etc.)
- Prüfung Miet-/Pachtverträge, Überwachung Miet-/Pachteinnahmen, NK-Abrechnung etc.
- Einziehen Mietrückstände
- Rechtsverfolgung/Prozessführung wegen Rückständen
- Bewirtschaftung des Pfandobjektes
- Neuvermietungen
- Prüfung nicht notwendiger Versorgungsleistungen
- Prüfung Hausgeldabrechnungen etc.
- fortlaufende Buchführung
- Einnahmen- & Ausgabenrechnung für Jahresberichterstattung
- umsatzsteuerliche & einkommensteuerliche Betreuung
- Inbesitznahme-Berichte
- Jahresberichterstattung
- Sonderberichterstattung
Wir übernehmen Verantwortung
Dass die Tätigkeit als Zwangsverwalter mit großer Verantwortung für fremdes Eigentum verbunden ist, ist uns bewusst. Deswegen legen wir immer größten Wert darauf, sachgerecht zu verwalten und ein Gleichgewicht zu finden. Ein Gleichgewicht zwischen bestmöglicher Gläubigerbefriedigung und einer Verwaltung, die im Interesse des Eigentümers die Substanz erhält. Denn dieses Gleichgewicht kann dann die Basis für ein künftig erfolgreiches eigenes Wirtschaften oder für die bestmögliche Verwertung im Rahmen einer Zwangsversteigerung sein.
Von Beginn bis zur Aufhebung der Zwangsverwaltung steht deshalb für uns in jedem Fall nachhaltige Verwaltung und verantwortungsbewusster Umgang mit zu verwaltenden Immobilien im Fokus: in Bezug auf Inbesitznahme, auf Miet-/Pachtverhältnisse, auf die Bewirtschaftung und damit verbundene Verwaltung inkl. Ausschüttungen, in Bezug auf Buchhaltung und Steuern, aber natürlich auch im Hinblick auf die Berichterstattung an das zuständige Gericht.
Zwangsverwalter gesucht?
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der mit den Besonderheiten der Zwangsverwaltung von Immobilien bestens vertraut ist? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch direkt an einem unserer drei Standorte oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.